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VGH Bayern, 20.08.2010 - 15 CS 10.1669 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Denkmalschutzrecht; denkmalgeschütztes Gebäude; Duldungsanordnung; Durchführung von Sicherungsmaßnahmen; Zumutbarkeit; Verhältnismäßigkeit
- denkmalrechtbayern.de
Duldungsanordnung Zumutbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 05.02.2008 - 15 CS 08.45
Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); …
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2010 - 15 CS 10.1669
Sollte sich erweisen, dass den Antragstellern eine Gesamtsanierung nicht zuzumuten ist oder dass eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes nicht mehr möglich ist, müssten sie nicht die Kosten der hier in Rede stehenden Sicherungsmaßnahmen tragen, weil sich diese dann als unverhältnismäßig darstellen würden (vgl. BayVGH vom 7. August 2007 Az. 14 CS 07.1398 - juris, vom 5.2.2008 Az. 15 CS 08.45 - juris). - VGH Bayern, 07.08.2007 - 14 CS 07.1398
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2010 - 15 CS 10.1669
Sollte sich erweisen, dass den Antragstellern eine Gesamtsanierung nicht zuzumuten ist oder dass eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes nicht mehr möglich ist, müssten sie nicht die Kosten der hier in Rede stehenden Sicherungsmaßnahmen tragen, weil sich diese dann als unverhältnismäßig darstellen würden (vgl. BayVGH vom 7. August 2007 Az. 14 CS 07.1398 - juris, vom 5.2.2008 Az. 15 CS 08.45 - juris). - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2010 - 15 CS 10.1669
Auch das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung vom 2. März 1999 zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz (BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877 = BayVBl 2000, 588) den "hohen Rang" der Gemeinwohlaufgabe Denkmalschutz.
- VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152
Verpflichtung des Eigetümers zur Tragung der Kosten für Maßnahmen zur …
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten" wenn eine Gesamtsanierung des Gebäudes nicht zumutbar oder eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes nicht möglich wäre (vgl. BayVGH" B.v. 20.8.2010 - 15 CS 10.1669 - juris). - VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Sofortvollziehbare Anordnung zur Duldung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen
Sollte sich erweisen, dass den Antragstellern eine Sanierung im getätigten Umfang nicht zuzumuten ist oder dass eine sinnvolle Nutzung der Gebäude nicht mehr möglich ist, müssten sie die Kosten der hier in Rede stehenden Sicherungsmaßnahmen nicht zur Gänze bzw. gar nicht tragen, weil sich diese dann insoweit als unverhältnismäßig darstellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2010 - 15 CS 10.1669 - juris Rn. 15 m.w.N.;… B.v. 5.2.2008 - 15 CS 08.45 - juris Rn. 20). - VG Ansbach, 23.04.2020 - AN 9 S 19.01144
Duldungspflicht von denkmalschutzrechtlichen Notmaßnahmen
Welche der Varianten hier wirtschaftlicher und damit nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser geeignet ist, kann offenbleiben, da diese Frage sich erst dann stellt, wenn über die Verpflichtung der Antragsteller als Miteigentümer zur Tragung der Kosten der Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden sein wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2010 - 15 CS 10.1669 - juris, VG AN, B.v. 20.5.2008 - AN 3 S 08.00674).